Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei einer Buchung auf Parkplatz-am-Flughafen.ch akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen von PARKANDGO wie im folgenden beschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PARKANDGO GmbHStand 26.11.2016
Version 5.1
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma PARKANDGO GmbH, nachfolgend nur noch PARKANDGO genannt, als Vermieter von Parkplätzen und dem Kunden der Firma PARKANDGO. Gegenstand des Vertrages ist das zeitlich begrenzte Überlassen eines Aussenabstellplatzes zum Parkieren eines Motorfahrzeuges (Mietvertrag) zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Konditionen.
§ 2 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind die Firma PARKANDGO und der Kunde oder eine von ihm beauftragte oder in seinem Namen handelnde Drittperson. Durch den Abschluss des Reservationsvorganges durch den Kunden und die darauffolgende Zustellung der Reservationsbestätigung per Mail durch die Firma PARKANDGO kommt ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.
Durch den Abschluss des Reservationsvorganges bestätigt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma PARKANDGO gelesen und verstanden zu haben, sie zu akzeptieren und mit der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservationsbestätigung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls falsche oder fehlende Angaben umgehend der Firma PARKANDGO mitzuteilen.
Wurde die Reservation durch einen Dritten getätigt, haftet dieser neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschliesslich dem Kunden zu und sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma PARKANDGO auf einem Dritten übertragbar.
Davon unabhängig ist dieser Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Der Vertrag endet am Ende des letzten Tages der vereinbarten Mietdauer.
§ 3 Kündigung des Mietvertrages
Der Kunde kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen. Im Falle der Kündigung hat die Firma PARKANDGO Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr sowie eine angemessene Entschädigung. Die Bearbeitungsgebühr beträgt maximal 20.- CHF, jedoch nicht mehr als die Hälfte des vereinbarten Gesamtpreises des betreffenden Mietblockes. Die Entschädigung berechnet sich wie folgt: bei einer Kündigung von 96 Stunden oder mehr vor dem Beginn des ersten Miettages eines Mietblockes entfällt der Anspruch auf Entschädigung komplett. Bei einem Rücktritt von weniger als 96 Stunden und mehr als 48 Stunden vor dem Beginn des ersten Miettages eines Mietblockes hat die Firma PARKANDGO Anspruch auf 50% des vereinbarten Gesamtpreises des betreffenden Mietblockes. Die Bearbeitungsgebühr ist darin bereits enthalten. Bei einem Rücktritt von 48 Stunden oder weniger vor dem Beginn des ersten Miettages des betreffenden Mietblockes hat die Firma PARKANDGO Anspruch auf 100% des vereinbarten Gesamtpreises des betreffenden Mietblockes. Die Bearbeitungsgebühr ist darin bereits enthalten. Ein Mietblock setzt sich zusammen aus mindestens einem oder mehreren zusammenhängenden, durch den Kunden gemieteten Tag(en). Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird, ist der auf der E-Mail ersichtliche Zeitstempel oder – im Falle einer schriftlichen Kündigung – der Eingang des Schreibens beim Sitz der Firma PARKANDGO.
Der Kunde und die Firma PARKANDGO sind darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gelten höhere Gewalt, die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Firma PARKANDGO sowie die berechtigte Besorgnis der Firma PARKANDGO, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wenn der Kunde die gebuchte Leistung aufgrund seines Todes nicht in Anspruch nehmen kann, liegt ebenfalls ein wichtiger Grund vor, jedoch ausdrücklich nicht, wenn er die gebuchte Leistung aufgrund von Krankheit nicht in Anspruch nehmen kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in all diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 4 Leistungsumfang
Die Firma PARKANDGO stellt dem Kunden gegen Entgelt den gebuchten Aussenabstellplatz oder eine gleichwertige Alternative für die vereinbarte Mietdauer zu Parkzwecken zu den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Die Firma PARKANDGO behält sich jederzeit vor, dem Kunden ohne Benennung von Gründen einen anderen, gleichwertigen Parkplatz zuzuweisen.
Die Grösse der zur Verfügung gestellten Aussenabstellplätze entspricht derjenigen für Personenkraftwagen. Sollte der Kunde ohne vorherige Rücksprache mit der Firma PARKANDGO mit einem grösseren Fahrzeug - insbesondere Minivan, Wohnmobil, Kleinbus oder Fahrzeug mit Anhänger - anreisen und nicht genügend Platz dafür haben, erlischt jeglicher Haftungsanspruch gegenüber der Firma PARKANDGO.
Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf Gefahr des Kunden, die Firma PARKANDGO übernimmt weder die Bewachung noch die Verwahrung des Fahrzeuges. Es besteht kein Anspruch auf Winterdienst auf dem gebuchten Abstellplatz.
Findet der Kunde einen durch ein unrechtmässig geparktes Fahrzeug besetzten Parkplatz vor, ist er verpflichtet, dieses fehlbare Fahrzeug von allen vier Seiten zu fotografieren, und zwar in der Weise, dass sowohl der Parkplatz als derjenige der Firma PARKANDGO identifiziert werden kann als auch das Nummernschild des fehlbaren Fahrzeuges lesbar ist. Danach soll der Kunde sein Fahrzeug für die mit der Firma PARKANDGO vereinbarte Mietdauer im Parkhaus „P6“ des Flughafens Zürich parkieren. Ein Antrag auf Erstattung der Mehrkosten kann explizit nur mit den genannten Bild-Nachweisen bei der Firma PARKANDGO gemacht werden.
§ 5 Verhalten auf dem Parkplatz
Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person hat sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung und Schädigung Dritter zustande kommt.
Nach Parkieren des Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäss zu verschliessen und verkehrsüblich zu sichern. Die Firma PARKANDGO ist in folgenden Fällen berechtigt, das geparkte Fahrzeug auf Kosten des Kunden vom Parkplatz entfernen zu lassen:
- der Mietvertrag ist beendet und der Kunde nicht erreichbar;
- das abgestellte Fahrzeug stellt durch Mängel eine allgemeine Gefahr für den Parkplatz oder Personen dar (z.B. Gefährdung des Grundwassers durch auslaufende Flüssigkeiten o.ä.);
- das abgestellte Fahrzeug ist polizeilich nicht zugelassen;
- das Fahrzeug wurde auf eine Art und Weise abgestellt, dass die Zu- oder Wegfahrt von benachbarten Parkplätzen verunmöglicht ist.
Dem Kunden ist es untersagt, sein Fahrzeug auf dem gemieteten Parkplatz zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen oder im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Parkplatz zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäss durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist die Firma PARKANDGO berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Sofern sich in unmittelbarer Nähe des Parkplatzes Wohnhäuser befinden, sind Lärmemissionen auf das absolute Minimum zu beschränken. Ausdrücklich nicht erlaubt sind:
- das unnötige Laufenlassen des Motors;
- das Laufenlassen lauter Musik;
- unnötiges Hupen.
Für die Anreise mit überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache
mit der Firma PARKANDGO erforderlich. Die Parkfelder sind für Personenwagen konzipiert. Eine Benutzung mit Wohnmobil, Anhänger, überlangen Fahrzeugen oder Lieferwagen ist nicht möglich.
Wird die vereinbarte Parkdauer überschritten und muss dadurch einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten werden, ist die Firma PARKANDGO berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des fehlbaren Kunden abschleppen zu lassen oder dem anderen Kunden auf Kosten des fehlbaren Kunden eine alternative Parkmöglichkeit zu ermöglichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde die Zeitüberschreitung selber zu verantworten hat oder ob das Überschreiten der Parkdauer infolge höherer Gewalt (hierzu zählen insbesondere das Ausfallen oder die Verspätung von Flügen durch Fluglotsen- oder Pilotenstreik, Unwetter, Technische Probleme u. ä.) zu Stande kommt.
Der Parkplatz und seine Einrichtungen (insbesondere allfällige Absperrpfosten) sind sachgemäss und mit Sorgfalt zu behandeln. Die Firma PARKANDGO behält sich im Falle der Beschädigung derselben vor, die durch die Instandsetzung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Die von der Firma PARKANDGO angegebenen Preise sind verbindlich. Massgebend ist der im Buchungsvorgang ausgewiesene und durch die Firma PARKANDGO in der Reservationsbestätigung aufgeführte Preis. Die Reservationsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit. Im ausgewiesenen Preis enthalten ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben der Reservationsbestätigung. Parkleistungen werden nach Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abstellung bis zum Zeitpunkt der Wegfahrt des Fahrzeugs berechnet, wobei ein Kalendertag um 00:00 Uhr beginnt und um 23:59 Uhr endet. Anreise- und Abreisetag zählen somit jeweils als volle Tage und werden entsprechend berechnet. Der Betrag wird von der Firma PARKANDGO durch ein Online-Zahlinstitut sofort belastet. Die Bezahlung mittels Banküberweisung oder auf Rechnung ist nicht möglich.
Der Firma PARKANDGO steht es zu, dem Kunden nach Mietende rückwirkend in folgenden Fällen den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen:
- das Fahrzeug des Kunden musste abgeschleppt werden
- es mussten Reinigungs- /Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden
- der Kunde überzieht die Buchungszeit
- dem nachfolgenden Kunden musste dadurch eine alternative Parkmöglichkeit angeboten werden.
Der Firma PARKANDGO steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug zu und ist insoweit berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Kunde den ausstehenden Betrag nicht bezahlen wird (Retentionsrecht).
Preisänderungen sind vorbehalten, ausser für bereits bestätigte Buchungen.
§ 7 Haftung der Firma PARKANDGO
Die Firma PARKANDGO haftet für alle durch sie schuldhaft verursachten Schäden, welche auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Firma PARKANDGO nicht für Fahrzeugschäden, die während der Parkdauer am abgestellten Fahrzeug auftreten, sofern diese Schäden nicht von der Firma PARKANDGO vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Firma PARKANDGO übernimmt auch keine Haftung für vom Kunden verursachte Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden auf dem Parkplatz, weder für Schäden gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten. Dies gilt auch für allfällige Folgeschäden.
Die Firma PARKANDGO haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen oder unbefugtem Gebrauch des eingestellten Fahrzeugs durch Dritte. Dies gilt sowohl für allfällige Folgeschäden als auch für dessen Zubehör, Inhalt (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände, o.ä.), Ladung und Fahrzeugteile.
Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bei Schäden durch höhere Gewalt ist die Firma PARKANDGO vom Schadenersatz befreit. Dies gilt insbesondere für Schäden durch innere und äussere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte (einschliesslich Hagelschäden, Marderbisse o.ä.).
Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma PARKANDGO.
§ 8 Haftung des Kunden
Nachfolgende Haftungsbestimmungen gelten gleichwohl für durch den Kunden selbst wie auch durch seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachte Schäden auf dem Parkplatz der Firma PARKANDGO.
Bei Übernahme des Parkplatzes durch den Kunden sind allfällige Mängel und Beanstandungen an der Parkplatzeinrichtung (insbesondere eines allfälligen Absperrpfostens) unverzüglich der Firma PARKANDGO mitzuteilen. Wird dies nicht innerhalb von 24 Stunden nach Einfahrt in den Parkplatz gemacht, können die Instandsetzungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Auf dem Parkplatz haftet der Kunde für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Einrichtungen der Firma PARKANDGO oder Dritter sowie für Schäden, die infolge technischer Defekte des von ihm abgestellten Fahrzeuges verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust), und zwar unabhängig vom Verschulden. Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte dem Kunden bislang unbekannt waren.
Am Abreisetag muss – falls vorhanden - der Absperrpfosten nach Ausfahrt aus dem Parkplatz fachgerecht hochgeklappt und abgeschlossen werden. Versäumt der Kunde diese Pflicht und kann deshalb der nachfolgende Kunde den Parkplatz nicht benützen (weil eine Drittperson widerrechtlich ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen konnte), wird dem nachfolgenden Kunden auf Kosten des pflichtversäumenden Kunden eine alternative Parkmöglichkeit bei der Flughafen-Zürich AG für die gesamte Dauer des Mietvertrages mit dem nachfolgenden Kunden angeboten.
§ 9 Datenschutz
Die mittels Reservierungs- und/oder Kontaktformular der Firma PARKANDGO zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden gemäss Schweizerischem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der Firma PARKANDGO im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden ausschliesslich zur Geschäftsabwicklung verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen an diejenige Firma, die die Abwicklung der Online-Bezahlung ausführt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf den Websites der Firma PARKANDGO publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen, abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung. Ebenso sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden unwirksam.
Erfüllungsort ist der Ort des vermittelten Parkplatzes. Gerichtsstand ist Hittnau, der Ort des Geschäftssitzes der Firma PARKANDGO. Die Firma PARKANDGO ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Schweizerische Recht.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem geltenden Recht zu Folge als unwirksam oder unrichtig herausstellen, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder unrichtigen Bestimmungen treten Regelungen, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
PARKANDGO GmbH
Geschäftsführer: Sven Decurtins
Huebacherweg 8
8335 Hittnau
www.parkandgo.ch
info@parkandgo.ch